Das Erneuerbare Energien Gesetz trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft und regelt Abnahme & Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben.
Am 1. April 2002 ist das neue KWK-Gesetz (KWKModG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird KWK-Strom, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, über gesetzlich festgelegte Zuschläge gefördert.
Am 1. April 1999 ist das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform in Kraft getreten. Über eine Stromsteuer und eine erhöhte Mineralölsteuer sollen in mehreren Stufen Anreize zur effizienten Nutzung von Energie gegeben werden.
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