Online-Check Energieausweis
Künftig muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der künftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat dann das Recht, sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen.
Energieausweispflicht teilweise schon ab 1. Juli 2008
Für ältere Wohngebäude gilt diese Verpflichtung bereits ab dem 01. Juli 2008. Für Wohngebäude, die nach 1965 gebaut wurden, wird der Energieausweis zum 01. Januar 2009 zur Pflicht. Nichtwohngebäude sind erst zum 01. Juli 2009 von dieser Verpflichtung betroffen. Für alle Hausbesitzer ist diese Verpflichtung ein Anreiz, ihre Gebäude energetisch auf dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik zu halten. Ein sparsames und fachgerecht saniertes Gebäude wird in Zukunft klare Wettbewerbsvorteile gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch haben.
Wer benötigt bis wann welchen Energieausweis?
Vielfach sind die Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden jedoch verunsichert: Bis wann braucht man einen Ausweis? Benötigt man überhaupt einen solchen Ausweis? Und welcher muss es sein? Wer welchen Energieausweis bis wann benötigt, lässt sich online durch den Energieausweis-Check der EnergieAgentur.NRW mit wenigen Klicks herausfinden.
Übernahme und Anpassungsmöglichkeiten
Hier finden Sie den "Online-Check Energieausweis" in der Original-Version der EnergieAgentur.NRW. Bei diesem Check bestehen folgende Möglichkeiten zur Anpassung des Layouts (weitere Änderungen auf Anfrage):
- Schriftgröße, -art und -farbe,
- Hintergrundfarbe.
Das Honorar für die Übernahme und Anpassung des Online-Checks auf Ihre Internetseiten beträgt 490,- Euro zzgl. MwSt.